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F.A.Q:
Folgende häufige Fragen beantworten
wir allein nach bestem Wissen
und Gewissen aus unserer Erfahrung als privater Vermieter. Es ist hierunter
insbesondere keine Rechtsberatung zu verstehen.
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Was versteht man unter Mietpreis (Gesamtmiete)? |
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Was bedeutet Grundmiete? |
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Was sind Nebenkosten? |
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Was sind Betriebskosten (Hauskosten)? |
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Was sind Verbrauchskosten? |
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Was versteht man unter Warmmiete / Pauschalmiete? |
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Was ist der Unterschied zwischen Provision und Kaution? |
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Warum ist eine Mieterselbstauskunft auszufüllen? |
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Welche Fragen werden in der Mieterselbstauskunft gestellt? |
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Was geschieht mit einer ausgefüllten Mieterselbstauskunft? |
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Was ist eine Hausordnung? |
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Welche Arten von Mietvertragsbindungen gibt es? |
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Wie lange ist die Frist zur ordentlichen Kündigung? |
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Welche Kündigungsarten gibt es? |
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Was bedeutet Mietaufhebung? |
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Was versteht man unter Mietpreis (Gesamtmiete) ? |
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Der Mietpreis (Gesamtmiete) setzt sich meist zusammen aus Grundmiete
plus Nebenkosten |
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Was bedeutet Grundmiete ? |
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Die Grundmiete stellt den Betrag dar, den der Mieter dem Vermieter für
die reine Gebrauchsüberlassung des Mietobjektes schuldet. |
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Was sind Nebenkosten? |
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Die Nebenkosten sind Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der Gebrauchsüberlassung
stehen. Sie teilen sich auf in sog. Betriebskosten (Hauskosten) und
Verbrauchskosten. Die Unterteilung erfolgt, weil verschiedene Abrechnungs-
und Zuordnungsmaßstäbe gelten, die im Einzelfall variieren können. |
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Was sind Betriebskosten (Hauskosten)? |
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Hierunter versteht man alle Kosten, die zum Betreiben
einer Immobilie laufend anfallen. Dies sind meist Kosten wie Grundsteuer,
Müllgebühren,
Versicherungen, usw. Üblicherweise legt der Vermieter diese Kosten
zunächst für die Mieter aus und rechnet dann einmal jährlich
ab. Der Mieter zahlt regelmäßig Vorauszahlungen an den Vermieter.
Meistens werden solche Kosten nach einem bestimmten Schlüssel auf
die einzelnen Hausbewohner verteilt (umgelegt). Als Umlageschlüssel
kann zum Beispiel die Größe der Wohnung und deren Anteil am
gesamten Gebäude herangezogen
werden. Auch sog. "Pro-Kopf-Umlagen" und andere Varianten sind
möglich.
Manchmal können Betriebskosten auch schon in einer sog. "Pauschalmiete"
enthalten sein. Eine Jahresabrechnung erfolgt dann nicht. |
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Was sind Verbrauchskosten? |
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Als Verbrauchskosten sind Aufwendungen für
Frisch- und Abwasser, Heizkosten, Stromkosten und Ähnliches anzusehen.
Diese werden von den Mietern durch Nutzungen verursacht. Es kommt oft
vor, dass auch diese Kosten
vom Vermieter vorgeleistet werden und ebenfalls einmal jährlich nach
bestimmten Schlüsseln auf die einzelnen Mietparteien umgelegt werden.
Häufig aber rechnet der Mieter die Abgaben direkt mit den Versorgungsunternehmen
zählergenau ab. Hierzu müssen allerdings sowohl bestimmte technische,
wie auch notwendige rechtliche Gegebenheiten vorliegen. Der Mieter
leistet regelmäßig Vorauszahlungen an den Vermieter oder das
Versorgungsunternehmen, welche dann turnusmäßig abgerechnet werden. Gelegentlich
können
die Verbrauchskosten in einer sog. "Warmmiete" bereits enthalten
sein. Eine Jahresabrechnung erfolgt dann nicht. |
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Was versteht man unter einer Warmmiete / Pauschalmiete? |
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Von Pauschalmiete oder Warmmiete spricht man, wenn mit der monatlichen
Mietzahlung die Betriebskosten bzw. die Verbrauchskosten bereits
abgegolten sind. Es gibt in diesem Fall keine Vorauszahlungen und
keine Nebenkostenabrechnung. |
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Was ist der Unterschied zwischen Provision und Kaution? |
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Unter Provision (auch: Courtage) versteht man eine
Gebühr für eine Vermittlungsleistung
z. B. durch einen Makler oder Verwalter usw. Diese Kosten fallen
häufig
an, wenn Vermieter und Anbieter eines Mietobjektes nicht identisch
sind. Gelegentlich wird die Provision aus Gründen der Kulanz auch
vom Vermieter übernommen oder mit Mietzahlungen verrechnet. Unter
Kaution versteht man eine Sicherheitsleistung zur Absicherung des
Vermieters. Für den Fall, dass ein Mieter seinen aus dem Mietvertrag
hervorgehenden Verpflichtungen nicht nachkommt, kann der Vermieter
unter gewissen Voraussetzungen auf diese Sicherheit zurück greifen.
Diese Verpflichtungen können verschiedener Natur sein. Die Kaution
geht nicht in das Vermögen des Vermieters über, sondern bleibt
getrennt davon. Sie ist zu verzinsen und nach Beendigung des Mietverhältnisses
an den Mieter zurück zu geben, soweit rechtlich und tatsächlich
keine Gründe für eine Verrechnung vorliegen. |
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Warum ist eine Mieterselbstauskunft auszufüllen? |
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Der Vermieter benötigt die für die Vertragsbindung notwendigen Bonitätsangaben
des Mietinteressenten in schriftlicher, also nachprüfbarer und beweissicherer
Form. Deshalb stellt er dem Mietinteressenten bestimmte, aus Vermietersicht
wichtige Fragen. Meist geschieht dies durch Ausfüllen eines Formulars.
Dem Vermieter dienen diese Angaben als Grundlage zur Vertrauensbildung. |
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Welche Fragen werden in einer Mieterselbstauskunft gestellt? |
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Der Vermieter bittet um Angaben, die er für nötig hält um eine ordentliche
Vertrauensbasis zu dem ihm nicht bekannten Mietinteressenten zu entwickeln.
Dies schließt sowohl Fragen zu den persönlichen Verhältnissen, als
auch Fragen zur finanziellen Situation ein. Eine Schufa-Auskunft,
beziehungsweise die Abfrage von öffentlichen Schuldnerregistern ist
mittlerweile notwendiger Standard. |
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Was geschieht mit einer ausgefüllten Mieterselbstauskunft? |
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Der Vermieter prüft, ob die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.
Hierzu bedient er sich oft professioneller Auskunfteien oder Rechtsanwälte,
welche die Bestätigungen oder Widerlegungen der gemachten Angaben
bei bestimmten Ämtern und anderen, zur Auskunftserteilung berechtigten,
bzw. verpflichteten Stellen abfragen. Sollte es zum Vertrag kommen,
wird die Mieterselbstauskunft bei den Vertragsunterlagen des Vermieters
aufbewahrt. Sollte es zu keinem Vertrag kommen, wird diese umgehend
vernichtet. |
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Was ist eine Hausordnung? |
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Eine Hausordnung besteht aus einer Reihe von festgelegten Bestimmungen,
nach denen sich die Bewohner im täglichen Zusammenleben unter einem
Dach richten. Hierunter fallen bestimmte grundsätzliche Verhaltensregeln,
Reinigungsvorschriften, Melde- und Ordnungspflichten aber auch Rechte.
Meist ist die Hausordnung in Grundzügen vertraglich festgeschrieben.
Oftmals ergeben sich auch darüber hinaus gehende Absprachen. Verstöße
gegen die Hausordnung haben nicht nur nachbarschaftliche Probleme
zur Folge, sondern können auch zur Leistung von Ersatzzahlungen verpflichten. |
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Welche Arten von Mietvertragsbindungen gibt es? |
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Grundsätzlich herrscht im deutschen Recht Vertragsautonomie, d.h. all
das, was die Vertragsparteien vertraglich festlegen gilt auch, solange
es nicht gegen deutsche Gesetze verstößt. Vor allem im Wohnmietrecht
gibt es bestimmte Gesetzesvorschriften, die nicht durch Verträge
gebrochen werden können. Deshalb sind hier im Wesentlichen 3 Vertragsarten
anzutreffen.
1. Unbestimmte Verträge. Diese laufen so lange (oder so kurz), bis
sie ordentlich gekündigt werden.
2. Unbestimmte Verträge mit Kündigungsverzicht. Bei dieser Variante
des unbestimmten Vertrages wird durch einen zeitlich festgelegten
Verzicht auf das gesetzliche Kündigungsrecht eine feste Grundmietzeit
erreicht, nach deren Ablauf dann wie bei einem unbestimmten Vertrag
verfahren wird.
3. Zeitlich befristete Verträge. Hierbei läuft der Vertrag am vorher
vereinbarten Datum ab und endet. Solche Verträge sind derzeit nur
unter strengen Voraussetzungen erlaubt. |
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Wie lang ist die gesetzliche Frist zur ordentlichen Kündigung? |
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Zur Zeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für den Wohnungsmieter
3 Kalendermonate. Sie kommt bei unbestimmten Verträgen jederzeit,
sowie bei unbestimmten Verträgen mit Kündigungsverzicht nach Ablauf
des Verzichtszeitraums zum tragen. Für den Vermieter gelten andere,
längere Kündigungsfristen, die je nach abgelaufener Mietdauer gestaffelt
sind. |
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Welche Kündigungsarten gibt es? |
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Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Kündigung.
Die ordentliche Kündigung
und die außerordentliche Kündigung. Von der ordentlichen Kündigung
spricht man, wenn ein laufendes, nicht oder nicht mehr befristetes
Mietverhältnis ordnungsgemäß von einer der Parteien gekündigt
wird. Eine außerordentliche Kündigung liegt z. B. bei einer
sofortigen (fristlosen) Kündigung vor. Selbstverständlich knüpft
der Gesetzgeber hieran strenge Anforderungen hinsichtlich der Begründung
und der Durchführung. |
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Was bedeutet Mietaufhebung? |
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Immer wieder gibt es Fälle, die rechtliche Grenzbereiche berühren. Sofern
sich die Vertragspartner einig sind und nicht die Hilfe der Justiz
in Anspruch genommen wird, sind auch Vereinbarungen im gegenseitigen
Einvernehmen möglich, die das Ende eines Mietvertrages direkt herbeiführen.
Als bekanntes Beispiel ist hier der vorzeitige Ausstieg des Mieters
aus einem zeitlich befristeten Mietvertrag durch Stellung eines Nachmieters
zu nennen, sofern dieser vom Vermieter akzeptiert wird. |
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